Gesundheitssorge
unter Beachtung des (gegenenfalls noch vorhandenen) Selbstbestimmungsrechts und des Patientenwillens des Betreuten:
Der Betreuer stellt die medizinische Versorgung des Betreuten sicher, indem er Rücksprache mit den Ärzten, Kranken-, Pflegekassen hält und alle notwendigen medizinischen, therapeutischen Maßnahmen koordiniert. Beispielsweise organisiert er Hilfe durch einen Pflegedienst oder beantragt rehabilitierende Maßnahmen, die eine Stabilisierung des Gesundheitsbefinden des Betreuten ermöglichen kann.
Zurück zu Betreuungsrecht - Aufgabenkreise