3. Ärztliches Zeugnis / Ärztliches Gutachten

Erstellung eines ärztlichen Gutachtens

Bei jedem Betreuungsverfahren ist ein ärztliches Zeugnis oder ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Die Diagnose, die damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Aufgabenkreise und die notwendige Dauer der gesetzlichen Betreuung sind darin aufgeführt.

Der ärztliche Sachverständige kann der Hausarzt, der Facharzt oder ein vom Gericht beauftragter Gutachter sein.

Das erstellte Gutachten oder Ärztliche Zeugnis ist dem Betreuungsgericht vorzulegen.

 

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Gerichtliches Verfahren

Schritt 1 - Anregung der gesetzlichen Betreuung

Schritt 2- Sachverhaltsermittlung durch die Betreuungsbehörde

Schritt 4 - Persönliche Anhörung der/s Betroffenen

 

Über den Verein

Wir sind ein Team, das gesetzliche Betreuer aus dem Stadtgebiet Darmstadt informiert, berät und bei allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit unterstützt.

Ratsuchende mit Wohnort im Landkreis Darmstadt-Dieburg wenden sich bitte an den Betreuungsverein im Caritas-Verband Dieburg.


Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V.
Poststraße 9, 64293 Darmstadt
06151 - 85 15 92
info@betreuungsverein.org

 

Veranstaltungen

Grundlagen des Betreuungsrecht

Seit 01.01.2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft.

Orientierung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen.

 

Termine

Leistungsangebot

Wir bieten eine Vielzahl von Aufgaben, damit Sie Ihre Aufgaben als gesetzliche Betreuer rechtlich abgesichert ausführen können*

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