3. Ärztliches Zeugnis / Ärztliches Gutachten
Bei jedem Betreuungsverfahren ist ein ärztliches Zeugnis oder ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Die Diagnose, die damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Aufgabenkreise und die notwendige Dauer der gesetzlichen Betreuung sind darin aufgeführt.
Der ärztliche Sachverständige kann der Hausarzt, der Facharzt oder ein vom Gericht beauftragter Gutachter sein.
Das erstellte Gutachten oder Ärztliche Zeugnis ist dem Betreuungsgericht vorzulegen.
Wählen Sie, um weiterzublättern:
Schritt 1 - Anregung der gesetzlichen Betreuung
Schritt 2- Sachverhaltsermittlung durch die Betreuungsbehörde
Schritt 4 - Persönliche Anhörung der/s Betroffenen