4. Persönliche Anhörung des Betroffenen
Als Abschlussschritt in dem Verfahren hört die Richterin den Betreuten persönlich zuhause oder im Gericht an.
Die Entscheidung begründet sich dabei anhand eines ärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens, dem Sozialgutachten der Betreuungsbehörde und ihres persönlichen Eindrucks, ob eine gesetzliche Betreuung im diesem Einzelfall notwendig ist. Erst dann wird der gesetzliche Betreuer in Einverständnis mit dem Betreuten bestellt.
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Schritt 1 - Anregung der gesetzlichen Betreuung
Schritt 2- Sachverhaltsermittlung durch die Betreuungsbehörde
Schritt 3 - Ärztliches Zeugnis / Ärztliches Gutachten