4. Persönliche Anhörung des Betroffenen

Persönliche Anhörung des Betroffenen vor dem Betreuungsgericht

Als Abschlussschritt in dem Verfahren hört die Richterin den Betreuten persönlich zuhause oder im Gericht an.

Die Entscheidung begründet sich dabei anhand eines ärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens, dem Sozialgutachten der Betreuungsbehörde und ihres persönlichen Eindrucks, ob eine gesetzliche Betreuung im diesem Einzelfall notwendig ist. Erst dann wird der gesetzliche Betreuer in Einverständnis mit dem Betreuten bestellt.

 

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Gerichtliches Verfahren

Schritt 1 - Anregung der gesetzlichen Betreuung

Schritt 2- Sachverhaltsermittlung durch die Betreuungsbehörde

Schritt 3 - Ärztliches Zeugnis / Ärztliches Gutachten

 

Über den Verein

Wir sind ein Team, das gesetzliche Betreuer aus dem Stadtgebiet Darmstadt informiert, berät und bei allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit unterstützt.

Ratsuchende mit Wohnort im Landkreis Darmstadt-Dieburg wenden sich bitte an den Betreuungsverein im Caritas-Verband Dieburg.


Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V.
Poststraße 9, 64293 Darmstadt
06151 - 85 15 92
info@betreuungsverein.org

 

Veranstaltungen

Grundlagen des Betreuungsrecht

Seit 01.01.2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft.

Orientierung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen.

 

Termine

Leistungsangebot

Wir bieten eine Vielzahl von Aufgaben, damit Sie Ihre Aufgaben als gesetzliche Betreuer rechtlich abgesichert ausführen können*

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