Betreuungsverfügung
Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?
- Wenn keine Personen des Vertrauens vorhanden sind, Vertrauenspersonen selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln oder wenn Sie ganz bewusst möchten, dass der für Sie Handelnde von „Außen“ durch das Betreuungsgericht kontrolliert wird, können Sie festlegen, wer für Sie als gesetzlicher Betreuer handeln soll.
- Das Betreuungsgericht beachtet bei der Auswahl eines gesetzlichen Betreuers Ihre in der Betreuungsverfügung getätigten Vorschläge, sofern der vorgeschlagene gesetzliche BetreuerIn auch geeignet ist
(§ 1897 BGB). - Eine gesetzliche Betreuung wird aber nur vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn diese tatsächlich erforderlich ist, das heißt, erst wenn der Betroffene in den Fällen einer psychischen Erkrankung, geistig, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr teilweise oder ganz für sich entscheiden kann
(§ 1896 BGB). - Dem Betreuungsgericht muss eine Betreuungsbedürftigkeit bekannt werden. So regelt § 1901 BGB, dass jeder verpflichtet ist, bei einem eingeleiteten Betreuungsverfahren die Betreuungsverfügung des Betroffenen dem zuständigen Betreuungsgericht vorzulegen. Eine Betreuungsverfügung kann aber auch schon vorher beim Betreuungsgericht hinterlegt werden.
Formular Betreuungsverfügung
Direktdownload "Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung" auf der Webseite des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration.
Direktdownload Musterformular Betreuungsverfügung auf der Webseite Betreuungsrecht in Hessen des Hessischen Sozialnetz.
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