Patientenverfügung

der Wille des Patienten hat Vorrang

Patientenverfügung

Unfall, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, welche medizinischen Behandlungen mit mir unternommen werden, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meinen (Patienten-) Willen mitzuteilen?

  • Die Patientenverfügung ist ein schriftliche Vorausverfügung, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit an die dann  behandelnden Ärzte gerichtet ist. In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen, wie Operationen, lebensverlängernde Maßnahmen dann unternommen oder unterlassen werden sollen.
  • Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt an den dort formulierten Patientenwillen gebunden; er ist aber auf jeden Fall verpflichtet, in „einem Gespräch zur Feststellung des aktuellen Patientenwillen“ mit dem Bevollmächtigten / gesetzlichen Betreuer festzustellen, was der aktuelle Patientenwille ist und ob der in der Patientenverfügung (damalige) geäußerte Patientenwillen mit dem aktuellen Patientenwillen übereinstimmt.
    Erst danach legen behandelnde Ärzte und Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer fest, wie der Betroffene weiter behandelt wird, ob bspw. lebensverlängernde Maßnahmen, wie Magensonde unterlassen werden oder doch zum Tragen kommen. Der (aktuelle) Patientenwille des Betroffenen muss aber immer vorrangig beachtet und umgesetzt werden (vgl. §§ 1901 a ff. BGB).

 

Formular Patientenverfügung 

Auf vielen Informationsseiten zur Patientenverfügung fehlt oft ein fertiges "Ankreuzformular Patientenverfügung" . Dies ist darin begründet, dass der Patientenwille mit vielfältigen (individuellen) Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen zusammen hängt, die jede Person für sich im Laufe des Lebens entwickelt hat. Eine individuelle Entscheidung lässt sich eben nur schwer mit einem allgemeingültigen Musterformular abbilden.  Daher gibt es, neben Formvordrucken eine Reihe von Anleitungen zur Struktur einer Patientenverfügung und eine Auswahl an vorformulierten Textbausteinen, die in eine Patientenverfügung einfließen können. Eine solche Sammlung von Textbausteinen findet sich in der Publikation "Patientenverfügung" des BMJV.

 "Was ist eine Patientenverfügung und wozu dient sie?"
"Welche Wirkung hat die Abfassung einer Patientenverfügung?" Patientenverfügung" der Webseite des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Auch das Zentrum für Angewandte Ethik hält eine solche Sammlung zum Download bereit.  

 

Urteil des BGH zum Betreuungsrecht

Hinweise zur Rechtssprechung im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung durch den Bundesgerichtshof: Die Richter stellten in Urteilen aus 2016, 2017 und November 2018 klar, welche inhaltlichen Voraussetzungen an eine Patientenverfügung zu stellen sind.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, sprechen Sie uns gerne an: Kontakt  

 

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