Genderhinweis
Beispielsatz
Unter Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Richterin und dem zuständigen Richter der Betreuungsbehörde wird geprüft, welche Bereiche die/der Betroffene auch ohne Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers selbst regeln kann und in welchen Lebensbereichen sie/er Unterstützung benötigt.
Dieses Beispiel wäre wohl die korrekte Formulierung nach §1 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG):
"Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr."
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Internetauftritt dennoch auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.