Betreuungsrecht - Gerichtliches Verfahren
Wenn das Amts-, Betreuungsgericht von einer „Notlage“ eines Hilfebedürftigen erfährt, muss das Betreuungsgericht ein „gerichtliches Verfahren“ eröffnen, in dem geprüft wird, ob ein Betroffener Hilfe in Form einer gesetzlichen Betreuung benötigt.
Das Betreuungsverfahren erfolgt in vier Schritten
-
Eine gesetzliche Betreuung wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht, Betreuungsgericht (frühere Bezeichnung "Vormundschaftsgericht") angeregt.
Jeder kann für seine eigene Person eine
… weiterlesen -
Das Betreuungsgericht beauftragt die Betreuungsbehörde, die tatsächliche Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen festzustellen.
Meist durch einen Hausbesuch macht sich eine Mitarbeiterin ein Bild
… weiterlesen -
Bei jedem Betreuungsverfahren ist ein ärztliches Zeugnis oder ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Die Diagnose, die damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Aufgabenkreise
… weiterlesen -
Als Abschlussschritt in dem Verfahren hört die Richterin den Betreuten persönlich zuhause oder im Gericht an.
Die Entscheidung begründet sich dabei anhand eines ärztlichen Zeugnisses
… weiterlesen
Fragen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Fragen haben oder bei Betreuungsanregungen Hilfe benötigen.