Betreuungsrecht - Kosten der Betreuung

Antrag auf KostenersatzDie nachstehenden Informationen klären darüber auf, wie die Kostenübernahme für ehrenamtliche, gesetzliche Betreuer,  für Berufs- und Vereinbetreuer oder für ein Betreuungsverfahren geregelt ist.

 

Kosten der ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuerin

 

Ehrenamtliche gesetzliche BetreuerInnen erhalten auf Antrag eine jährliche Aufwandsentschädigung von € 399. Dieser Antrag kann auch von Verwandten gestellt und die Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden.

 

Kosten der Berufs- oder Vereinsbetreuerin

Sogenannte Berufs- oder Vereinsbetreuer werden seit dem Jahr 2005 pauschal vergütet.

Wie hoch die Vergütung ist, hängt von bestimmten Bedingungen ab:

als Beispiel:

  • Ist die Betreute vermögend oder mittellos?
  • Wohnt der Betreute zuhause oder in einer stationären Einrichtung?
  • Wie lange besteht die gesetzliche Betreuung schon?

Ebenfalls wird wegen einem höheren Regelungsaufwand zu Beginn einer gesetzlichen Betreuung eine höhere Stundenzahl im Verlauf einer gesetzlichen Betreuung eine geringere Stundenzahl anerkannt und der gesetzlichen Betreuerin vergütet. Die berufliche (Vor-) Qualifikation der Betreuerin wirkt sich auf die Höhe des Stundensatzes aus.

 

Kosten des Betreuungsverfahrens

Ab einem Vermögen des gesetzlichen Betreuten von mehr als 25.000 € nach Abzug der Verbindlichkeiten fallen folgende Kosten an:

Gerichtskosten

im Rahmen der Betreuung fallen Gebühren und Auslagen, wie bspw. eine Pauschale für Auslagen für Sachverständige und eine Pauschale für Dokumente an.

Jahresgebühr

Für eine auf Dauer angelegte gesetzliche Betreuung wird ein Mindestbetrag von 200 € pro Jahr festgelegt. Je angefangenen 5.000 €, um die das Vermögen von 25.000 € überschritten wird, werden 10,00 € pro Jahr hinzugerechnet.

 

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten trägt grundsätzlich der gesetzlich Betreute, sofern er über ein Vermögen von über € 5.000 verfügt.

Ob das Einkommen zur Kostendeckung herangezogen wird, wird im Einzelfall entschieden. Grundsätzlich gilt aber, dass Einkommen und Vermögen immer vorrangig für die Kosten der Lebensführung des Betroffenen einzusetzen sind.

Ist der Betreute mittellos, d.h. er hat ein Vermögen unterhalb des Vermögensschonbetrages (5.000 €) und sein Einkommen reicht ausschließlich zur Kostenbestreitung seines Lebensunterhalts, werden die Kosten auf Antrag von der Justizkasse des zuständigen Betreuungsgerichts übernommen.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Sozialnetz Hessen unter Betreuungsrecht in Hessen

Über den Verein

Wir sind ein Team, das gesetzliche Betreuer aus dem Stadtgebiet Darmstadt informiert, berät und bei allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit unterstützt.

Ratsuchende mit Wohnort im Landkreis Darmstadt-Dieburg wenden sich bitte an den Betreuungsverein im Caritas-Verband Dieburg.


Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V.
Poststraße 9, 64293 Darmstadt
06151 - 85 15 92
info@betreuungsverein.org

 

Veranstaltungen

Grundlagen des Betreuungsrecht

Seit 01.01.2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft.

Orientierung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen.

 

Termine

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Wir bieten eine Vielzahl von Aufgaben, damit Sie Ihre Aufgaben als gesetzliche Betreuer rechtlich abgesichert ausführen können*

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