Betreuungsrecht - Aufgabenkreise
Was regelt die/der Gesetzliche BetreuerIn?
Aufgabenkreise
Im gerichtlichen Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wird unter Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Richter und der Betreuungsbehörde geprüft, welche Bereiche der Betroffene selbst regeln kann und in welchen Lebensbereichen er Unterstützung benötigt.
Der Richter entscheidet auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses / Gutachtens, welche Aufgabenkreise in der konkreten gesetzlichen Betreuung notwendig sind.
Beispiele für Aufgabenkreise:
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unter Beachtung des (gegenenfalls noch vorhandenen) Selbstbestimmungsrechts und des Patientenwillens des Betreuten:
Der Betreuer stellt die medizinische Versorgung
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unter Beachtung der vollen Geschäftsfähigkeit des Betreuten:
Der Betreuer unterstützt den Betreuten bei der Verwaltung von Einkommen und
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Der Betreuer macht die Ansprüche, Rechte des Betreuten gegenüber Behörden, Ämtern wie Sozialamt, Jobcenter sowie Kranken- und Pflegekassen,
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Der Betreuer unterstützt den Betreuten hinsichtlich des Erhalts seines Wohnraums.
Mit den Vermietern und Hausverwaltungen werden im direkten
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ACHTUNG!
Der Betreuer „wäscht, putzt, pflegt“ nicht selbst bei den Betreuten.
Als Rechtsvertreter des Betreuten organisiert er in Absprache mit dem Betreuten Hilfen und koordiniert die Umsetzung der Hilfen.
So kann bspw. durch den Aufbau eines Netzwerks von Hilfen (z.B. Versorgung durch einen Pflegedienst), oft dem Wunsch des Betreuten (weiterhin) in der eigenen Wohnung zu leben, entsprochen werden.
Falls Sie Fragen zu den einzelnen Aufgabenkreise und den konkreten Handlungsschritten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontakt