Wer entscheidet für mich im Notfall?
Vorsorgevollmacht Generalvollmacht Gesetzliche Betreuung
Jeder von uns kann jeder Zeit und unvorbereitet von einem Unfall, einer schweren somatischen, psychischen Erkrankung ereilt werden
und ist
plötzlich nicht (mehr) in der Lage, die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise regeln und/oder entscheiden zu können.
DANN:
Treten viele Fragen auf:
- Wer regelt und entscheidet dann für mich?
- Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten und Bedürfnisse?
- Wer unterschreibt eine notwendige Operation oder lehnt diese für mich ab?
SIE können in gesunden Tagen für diesen Fall vorsorgen, indem Sie bestimmen, welche Vertrauensperson/en dann für Sie rechtskräftig und in Ihrem Sinn für Sie handeln kann/können.
Es gibt 2 Wege, wie man zu einer Rechtsvertretung für die eigene Person kommen kann:
Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht
privatrechtlicher Vertrag
Die Vollmachtgeberin muß bei Ausstellung der Vollmacht
voll geschäftsfähig sein
Person/en des Vertrauens sollen eingesetzt werden
= Bevollmächtigter
Rechtsvertreter für die Vollmachtgeberin über die Vollmacht
In den Vertretungskreisen, die in der Vollmacht genannt sind, kann der Bevollmächtigte rechtsverbindlich im Namen und für die Vollmachtgeberin handeln, z.B. Anträge fristgerecht bei Behörden stellen
Ohne Amtsgericht
Keine Kontrolle von außen
Gültigkeit: möglich über den Tod hinaus