Wer entscheidet für mich im Notfall?

Vorsorgevollmacht   Generalvollmacht    Gesetzliche Betreuung

 

Jeder von uns kann jeder Zeit und unvorbereitet von einem Unfall, einer schweren somatischen, psychischen Erkrankung ereilt werden

und ist

plötzlich nicht (mehr) in der Lage, die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise regeln und/oder entscheiden zu können.

DANN:

Treten viele Fragen auf:

  • Wer regelt und entscheidet dann für mich?
  • Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten und Bedürfnisse?
  • Wer unterschreibt eine notwendige Operation oder lehnt diese für mich ab?
 
 
 
 

 

SIE können in gesunden Tagen für diesen Fall vorsorgen, indem Sie bestimmen, welche Vertrauensperson/en dann für Sie rechtskräftig und in Ihrem Sinn für Sie handeln kann/können.

Es gibt 2 Wege, wie man zu einer Rechtsvertretung für die eigene Person kommen kann:

 

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    Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht


    privatrechtlicher Vertrag

    Bevollmächtigter wird befugt über die vorher ausgestellte Vollmacht, sofortige Einsetzbarkeit

    Die Vollmachtgeberin muß bei Ausstellung der Vollmacht
    voll geschäftsfähig sein

    Person/en des Vertrauens sollen eingesetzt werden
     

    = Bevollmächtigter
    Rechtsvertreter für die Vollmachtgeberin über die Vollmacht

    In den Vertretungskreisen, die in der Vollmacht genannt sind, kann der Bevollmächtigte rechtsverbindlich im Namen und für die Vollmachtgeberin handeln, z.B. Anträge fristgerecht bei Behörden stellen

    Ohne Amtsgericht
    Keine Kontrolle von außen

    Gültigkeit: möglich über den Tod hinaus

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    Gesetzliche Betreuung


    Bestellung erfolgt über Amts-Betreuungsgericht

    Gesetzliche Betreuerin kann erst nach Bestellung durch das Amts-Betreuungsgericht handeln

    Der Betreute muss nicht mehr, kann aber noch voll geschäftsfähig sein

    Ehepartner, Freunde, Verwandte können die gesetzliche Betreuung übernehmen

    = Gesetzliche Betreuerin
    Rechtsvertreterin für den Betreuten durch die gesetzliche Betreuung

    In den Aufgabenkreisen, die im Bestellungsbeschluss / Betreuer­ausweis genannt sind, muss die gesetzliche Betreuerin für den Betreuten handeln, z.B. Anträge fristgerecht bei Behörden stellen

    Kontrolle durch das Amtsgericht
    Handlungspflicht
    Versicherungsschutz über die Justizkasse
    Endet mit dem Tod der/s Betreuten

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    Individualisierte Muster von Vollmachten können Ihnen nach Absprache zur Verfügung gestellt werden.

    Informationen finden Sie ebenfalls auf folgenden Webseiten:

    Weitere Erläuterungen finden Sie auf unserer Seite Links zum Betreuungsrecht

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    Wir sind ein Team, das gesetzliche Betreuer aus dem Stadtgebiet Darmstadt informiert, berät und bei allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit unterstützt.

    Ratsuchende mit Wohnort im Landkreis Darmstadt-Dieburg wenden sich bitte an den Betreuungsverein im Caritas-Verband Dieburg.


    Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V.
    Poststraße 9, 64293 Darmstadt
    06151 - 85 15 92
    info@betreuungsverein.org

     

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    Orientierung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen.

     

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